"Ich nehme mir die Zeit, die wir brauchen, weil deine Gesundheit im Vordergrund steht.”

Leistungs-
Angebot

Massage

Mein Leistungsangebot ist vollumfänglich und packt das Problem an der Wurzel. Bei einem ausführlichen Gespräch werden die Ursachen und Beschwerden identifiziert. Anschließend wird gemeinsam ein innovatives und effizientes Behandlungskonzept erarbeitet und umgesetzt. Damit die Ergebnisse nicht nur temporär sind, sondern auch langfristig anhalten, empfehle ich je nach Problematik die Erarbeitung eines Trainingsplans durch meine Kollegen von Mörth Sports oder einen Physiotherapeuten.

  • Erkennen
  • Behandeln
  • Trainieren

Heil-
massage

Gesunderhaltung & Entspannung

Zusatz-
leistungen

Firmen- & Vereinsbetreuung

Heilmassage

nach ärztlicher Anordnung

  • Heilmassage
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Bindegewebsmassage
  • Segmentmassage
  • Hausbesuch

Gesunderhaltung & Entspannung

  • Klassische Massage (Ganzkörper, Teilkörper)
  • Sportmassage
  • Honigmassage
  • Hot-Stone Massage
  • Akupunkmeridianmassage
  • Fußreflexzonenmassage
Massage Christopher Brückler

Zusatzleistungen

  • Kinesiotape
  • Game Ready Kältekompressionsanwendung
  • Compex Elektrotherapie
  • Ultraschall

Firmen- & Vereinsbetreuung

  • zahlreiche Vorteile für Unternehmen
  • betriebliche Gesundheitsförderung
  • Betreuung von Hobbyvereinen oder Spitzensportler

Derzeitige Referenzen

  • SC AMW Laa (Fußball)
  • Sàra Bejlek (WTA Tennisspielerin)
Massage Christopher Brückler

Wichtige Patienteninfo

nach ärztlicher Anordnung

Jede Behandlung beginnt mit dem genauen Abklären deiner momentanen Beschwerden und einer ausführlichen therapeutischen Befundung, anhand welcher wir gemeinsam den Behandlungsplan erstellen.

Bringe daher bitte zu deinem ersten Termin folgendes mit:

  • Verordnung zur physikalischen Therapie mit chefärztlicher Bewilligung
  • vorliegende Befunde, Röntgen und MRT Bilder

Am Ende einer Behandlungsserie erhälts du eine Honorarnote, welche du nach Bezahlung zusammen mit deiner chefärztlich bewilligten Verordnung bei deinem Sozialversicherungsträger einreichen kannst.
Diese vergütet dir je nach Tarif einen Teil der Behandlungskosten.
Solltest du über eine Zusatz- bzw. Privatversicherung verfügen, hast du die Möglichkeit den Restbetrag dort geltend zu machen.
Bitte kläre das jedoch vorab mit deinem privaten Versicherungsvertreter ab.